BECEPTUM
6 III. Maßnahmen der EU In der EU wird in vielfältiger Weise Verantwortung übernnommen: Bei der medizinischen Versorgung, durch Liquiditätshilfen und Rettungsschirme in Höhe von insgesamt über einer Billion. Wir arbeiten zudem daran, den Gütertransport über die Grenzen hinweg aufrechtzuerhalten durch die Einrichtung sog. Grüner Korridore und koordinieren mit den Mitgliedstaaten ein Grenzregime, dass es z.B. den Erntehelfern ermöglicht, weiter nach Deutschland zu kommen. In Krisenzeiten sind natürlich zunächst die Mitgliedstaaten und Länder gefordert. Aber es ist wichtig, dass wir in dieser Krise auch in der EU koordinieren und uns solidarisch zeigen. Solidarität ist dabei nicht der Einstieg in eine Schuldenunion durch Corona-Bonds, sondern vielfältige anderweitige Unterstützung. 1. Maßnahmen im Wirtschafts- und Finanzbereich • Ziele: Gesundheitssystem stärken, Arbeitsplätze sichern, Lieferketten erhalten • 37 Mrd. Euro z ur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus der Kohäsionspolitik 2020 (d.h. zur Reduzierung regionaler Wirtschaftsunterschiede in Europa) • 28 Mrd. E uro zur Beschaffung von Schutzausrüstungen, Ausstattungen von Krankenhäusern und zur Unterstützung des Mittelstands (aus der Kohäsionspolitik 2021) • 800 Mio. Euro aus de m Solidaritätsfonds 2 020 • 1 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt für eine Garantie des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFSI), damit Banken Kredite an KMU und mittelgroße Unternehmen vergeben, wodurch weiter e 8 Mrd. Euro m obilisiert werden sollen • Schaffung eine s temporären Beihilferahmens : M itgliedstaaten leisten Beihilfen in Form von vergünstigten Zinssätzen und Garantien für Bankdarlehen, Exportkreditversicherungen, öffentliche Darlehen und direkte Zuschüsse für Unternehmen von bis zu 800.000 Euro • Liquidität für Banken: o Die Europäische Zentralbank (EZB) wird bis Ende des Jahres Staatsanleihen in Höhe vo n 120 Mrd. un d 750 Mrd. E uro kaufen o Die Europäische Investitionsbank (EIB) sorgt mit ihre m Finanzpaket ( 40 Mrd. Euro) für mehr Liquidität im Bankensektor Weitere Maßnahmen sind in Verhandlung 2. Maßnahmen im Verkehrsbereich • Flughafen-Slots: Die geltenden EU-Regeln zur Nutzung der Zeitfenster für Starts und Landungen an Flughäfen (Slots) werde n bis Ende Oktober ausgesetzt . S o werden unsinnige „Geisterflüge“ vermieden, weil Fluggesellschaften normalerweise mindestens 80% der Slots des laufenden Jahres nutzen müssen um sie sich für das Folgejahr zu sichern. • Passagierrechte : I m Falle einer Annullierung durch die Fluggesellschaft (unabhängig von der Ursache) muss diese den Passagieren entweder eine Rückzahlung oder eine anderweitige Beförderung anbieten. Wenn Flüge aufgrund außerordentlicher Umstände storniert wurden, auf die die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben, können Fluggäste keine zusätzliche Entschädigung verlangen.
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