BECEPTUM
3 II. Maßnahmen auf Bundesebene 1 . Schutzschirm für die Wirtschaft (Wirtschaftsstabilisierungsfond 600 Mrd. Euro + Soforthilfe 50 Mrd. Euro ) 1.1 Direktzuschüsse ( 50 Mrd. Euro ) • Für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) o Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten o Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten • Die Eckpunkte für den Schutzschirm finden Sie bei m Bundesministerium für Wirtschaft 1.2 erweiterte Regelungen zum Kurzarbeitergeld • Merkblatt Kurzarbeitergeld • Ansprechpartner: die örtliche Agentur für Arbeit, Hotline : 0800 45555 20 • Informationen und Voraussetzungen • Video zur Beantragung • Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden 1.3 Finanzierungshilfen • KfW-Sonderprogramm 2020 o KfW Kredit für Unternehmen die, die länger als 5 Jahre am Markt sind o KfW Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind o KfW-Sonderprogramm – Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. Euro ➢ Hotline KfW : 0800 / 5399001 , Informationen und Antragsstellun g hier 1. 4 Steuerliche Hilfsmaßnahmen f ür Unternehmen • Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundung bestehender Steuerforderungen, Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen • Das örtlich zuständige Finanzamt finden Si e hier • Informationen zu Zollbestimmungen und Steuern ( z.B. Energie- oder Luftverkehrsteuer) • Informationen des Zolls zu den Auswirkungen der Corona-Krise • Informationen zu r Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Hotline: 06196 / 9081444, E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
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