BECEPTUM

2 I. Maßnahmen des Freistaats Bayern 1. Soforthilfe für Betriebe und Freiberufler des Bayerischen Staatministerium für Wirtschaft Landesentwicklung und Energie ( 40 Mrd. Euro ) • Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro / bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro, bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro / bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro ➢ aktuelle Informationen finden sie hier • Der Antrag kann über diese s Online-Formular gestellt werden. • Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums: 089 2162-2101 (Mo. – Do.: 07:30 – 17:00 Uhr, Fr.: 07:30 – 16:00 Uhr) 2. Finanzierungshilfen durch vom Freistaat Bayern unterstütze Kredite und Bürgschaften • Sonderförderdarlehen durch die LfA Förderbank : o Universalkredit : Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro und Angehörige der Freien Berufe o Akutkredit : Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen o Bürgschaften : Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe o Corona-Schutzschirm-Kredit: Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe. • Informationen der LfA-Förderberatung unter: E-Mail : info@lfa.de ; T el.: 089 / 21241000, Mo. – Do. 08:00 – 18:00 Uhr, Fr. 08:00 – 15:00 Uhr 3. Informationen zum Schutz der Gesundheit Da s Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in formiert

RkJQdWJsaXNoZXIy ODQ0NjE=