Pfarrbrief
4 Kirchenstiftungsvermögens, beschließt den Haushaltsplan und überwacht die Ein- haltung des beschlossenen Budgets. Ihr obliegt es damit, über die Zweckverwen- dung der vorhandenen Mittel zu entscheiden, sie ist zuständig für Gebäude, Aus- stattung und Verwaltungsaufwand und sie verantwortet zusammen mit dem Pfarr- gemeinderat die Seelsorge in der Pfarrei und im Pfarrverband. Die Kirchenverwaltung setzt sich zusammen aus dem Pfarrer als Kirchenverwal- tungsvorstand - Verwaltungsleiter als Stellvertretender Kirchenverwaltungsvorstand - und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung be- stimmt sich durch die Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Je mehr Ka- tholiken eine Kirchengemeinde zählt, desto mehr Mitglieder hat die Kirchenverwal- tung. So sind in einer Gemeinde mit bis zu 2000 Katholiken grundsätzlich vier Kir- chenverwaltungsmitglieder, bis zu 6000 Katholiken sechs Mitglieder und mit mehr als 6000 Katholiken in der Gemeinde acht Mitglieder zu wählen. Maßgeblich ist die Katholikenzahl nach Hauptwohnsitzen zum 1. Januar des Jahres, in dem die Wahl zur Kirchenverwaltung stattfindet. Die Kirchenverwaltung kann zusätzlich auf Vorschlag des Kirchenverwaltungsvor- standes aus den wählbaren Mitgliedern der Kirchenstiftung zwei weitere Kirchenver- waltungsmitglieder berufen. Es kann gewählt werden, wer: - römisch-katholisch ist, - im Bereich der Kirchenstiftung seinen Hauptwohnsitz hat, - kirchensteuerpflichtig ist und - am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat Von der Wählbarkeitsvoraussetzung Nr. 2 kann das Bischöf- liche Ordinariat auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstan- des in begründeten Einzelfällen eine Befreiung erteilen. Alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken sind aufgeru- fen, bei der Wahl durch die Abgabe ihrer Stimmen das christ- liche Leben in der Pfarrei vor Ort mitzubestimmen. Wahlbe- rechtigt sind Personen, - die der römisch-katholischen Kirche angehören, - ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben und - am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlausschüsse werden in den Pfarreien bis 24. September gebildet. Alle Pfarr- angehörigen sind eingeladen, sich als Kandidaten zur Wahl zur Verfügung zu stel- len, bzw. geeignete Kandidaten ihres Vertrauens in den Pfarrbüros zu benennen. (Fotos: bistum-passau.de und Factum/ADP, In: Pfarrbriefservice.de) Bergmesse in Maria Locherboden Der Pfarrverband Feichten und die KAB-Hart laden alle Gläubigen ein Die Bergmesse des Pfarrverbandes wird heuer am Samstag, 8. September, um 11.00 Uhr in der Wallfahrtskirche „Maria Locherboden“ bei Mötz in Tirol gefeiert. Die KAB-Hart bietet einen Bustransfer an. Start ist um 7.00 Uhr am „Harter Hof“, anschließend bei der Raiffeisen in Hartfeld, beim Gasthaus „Wirtssepperl“, beim Walder Feuerwehrhaus, am Feichtener Dorfplatz und an der Heiligkreuzer Halte- stelle (Kreuzung nach Kaps). Nach dem Gottesdienst ist die Möglichkeit zum Mit- tagessen imWirtshaus Locherboden. Anschließend Fahrt zur Zisterzienserabtei Stift
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