Pfarrbrief
3 Mit vertrauen verwalten! Kirchenverwaltungswahlen am 18. November 2018 In diesem Jahr finden in den bayerischen Diözesen die Kirchenverwaltungswahlen statt. Im Bistum Passau stehen sie ganz im Zeichen des pastoral-strukturellen Er- neuerungsprozesses „Unser Bistum: Glaube lebt – gemeinsam neu Kirche sein“. Alle sechs Jahre können Katholikinnen und Katholiken ihre Vertreter wählen, die aktiv in der Mitgestaltung in den Pfarreien beteiligt und mitverantwortlich sind. Die Kirche vor Ort ist damit auf das hohe ehrenamtliche Engagement vieler Menschen angewiesen, damit Kirche lebendig bleibt. Die Kirchenverwaltungen sind als Organe der Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen weiterhin unverzichtbar. Sie sind ver- antwortlich für die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten der ortskirchlichen Rechtsträger. Generalvikar Dr. Klaus Metzl ist glücklich in Anbetracht der generellen Entwicklung noch immer so viele Ehrenamtliche in den Pfarreien zu haben: „Das sind alles Männer und Frauen, die diesen freiwilligen Dienst leisten, weil ihnen die Kirche vor Ort viel Wert ist und weil sie denke ich darin für ihr Leben einen großen Sinn erkennen, wenn sie sich da einbringen mit ihren Talenten und Begabungen.“ Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das die Kir- chenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten und er- nannten Mitglieder zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvor- stand die Geschicke der Pfarrei. Der Kirchenverwaltungsvorstand lädt die Mitglieder zu Sitzungen ein, so oft die Aufgaben es erfordern, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Sie wird durch Beschlussfassung tätig und entschieden wird durch einfache Mehrheit. Ihre Aufgaben sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie sorgt für alle ortskirchenrechtlichen Bedürfnisse, aufgezählt in Art. 11 Abs. 5 KiStiftO. Sie verantwortet die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des
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